Fast alle deutschen Medien beziehen sich in der Berichterstattung über die Durchsetzung des Verbotes von Freistehen (Wildcampen) in GRIECHENLAND auf „griechische Medien“ ohne ihre Quellen beim Namen zu nennen. Das ist wohl echt schlechter Journalismus?
Nur das Reaktionsnetzwerk Deutschland (RND) nennt die griechische Tageszeitung „KATHIMERINI“ als Quelle, allerdings ohne Verweis auf den/die entsprechenden Artikel. Immerhin kann man mit dieser Information selber weiter recherchieren.
Nach Studium der beiden Artikel (siehe unten) muss man wohl GRIECHENLAND aus der Reiseplanung für die nächsten Jahre streichen.
Das man auf Campingplätzen stehen soll, wenn es sein muss, OK. Wenn es denn einen gibt, der auch geöffnet ist und der auch noch Platz hat ist das wirklich kein großes Problem.
Aber wenn man bereits bei der langen An- und Abreise Probleme bekommt (halbwegs) legal zu stehen, da hakt es doch wohl aus? Als wir 2024 auf KRETA waren sind wir mit der Fähre von ANCONA nach PATRAS gefahren und haben in PATRAS in Hafennähe auf einem privaten LKW Parkplatz übernachtet und dafür selbstverständlich auch bezahlt. Am nächsten Morgen dann weiter nach PIRÄUS. Selbst so ein Platz ist nach neuer griechischer Lesart für Wohnmobile illegal. Irre!
Damit fallen dann ja wohl auch alle Tavernen heraus? Na ja, immerhin ein Wohnmobil dürfen sie ja auf ihrem Grund beherbergen. Eines!
Der Scherz des Jahres: Auf Autobahnen darf man wohl noch übernachten?
Neben aktuellen PARK4NIGHT Kommentaren über tatsächlich verhängte Strafen und sogar Vorführung aller Reisenden auf der Polizeiwache wissen wir von Freunden die gerade in GRIECHENLAND mit dem Wohnmobil unterwegs sind aus 1. Hand das die Polizei tatsächlich rigoros vorgeht. Na´ das kann ja in den kommenden Wochen/Monaten (Sommerferien) echt heiter werden. Pech für den, der die Fähre schon, aber noch keine Campingplätze gebucht hat.
Es sei an dieser Stelle noch mal auf die laufende Online Petition gegen diesen extremen Richtungswechsel in GRIECHENLAND hingewiesen.
Die Website des im Artikel erwähnten griechischen Wohnmobilclubs ist hier verlinkt. Leider bis auf die Homepage alles in griechisch, aber vermutlich könnte es Sinn machen, das jetzt massenhaft Ausländer in den Club eintreten und ihn so stärken? Nur mal so als Idee 😉
Ach wisst ihr was, ihr lieben GRIECHEN, es gibt auch noch andere Reiseländer! Aufgrund von Sicherheit, Politik und Krieg in der Welt zwar immer weniger, doch noch genug um euch nicht weiter mit unserer Anwesenheit und unserem Geld zu belästigen. War echt schön mit & bei euch, aber das war es denn jetzt auch erst mal.
Wer ohne Alternativen oder Optionen versucht bestehendes drastisch zu ändern wird scheitern.
Jetzt wird es schwierig denn der Schreiberling. Kann er doch selbstverständlich weder griechisch lesen noch schreiben. Einmal mehr, die moderne Technik kann helfen. Allerdings versagt die automatische Übersetzung des FIREFOX Browsers doch eher kläglich, so das auch hier mal wieder GOOGLE ran muss. Damit sich dabei nicht jeder selbst die Finger oder gar das Hirn verrenken muss, hat der Schreiberling das mal für alle deutsch lesenden gemacht.
Der neueste „KATHIMERINI“ Artikel zu diesem Thema ist vom 3. Mai 2025 und im Original hier online abrufbar.
Vermutlich die legalen Grenzen des Zitierens ausreizend hier die deutsche Übersetzung:
Zitat: Zeitung „KATHIMERINI“
Quelle: Online Artikel vom 3. Mai 2025
Das Tourismusministerium erklärt in seiner Antwort auf den Bericht „Kathimerini“ mit dem Titel „Wohnwagen ‚unter Verfolgung‘“, dass das Ziel des Gesetzes 5170/2025 darin bestehe, „der missbräuchlichen Besetzung von Wäldern, Stränden, archäologischen Stätten und allgemein öffentlichen Flächen durch Wohnwagen und motorisierte Fahrzeuge ein Ende zu setzen“.
Er stellt außerdem fest, dass mit dieser Bestimmung „das Offensichtliche gesetzlich verankert“ wurde, „was in allen Rechtsstaaten gültig ist und Anwendung findet, die als Selbstverständlichkeit die öffentlichen Güter Hygiene und Sicherheit aller Bürger und Besucher schützen, gleichzeitig aber die missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raums zum Nachteil der natürlichen und kulturellen Umwelt ausdrücklich verbieten“.
Das Tourismusministerium erklärt Folgendes:
„Was sagt das Gesetz 5170/2025 wirklich über Wohnwagen/Wohnmobile?“
Die umstrittene Regelung hat das Offensichtliche gesetzlich verankert!
Dies gilt und wird in allen gesetzestreuen Ländern angewandt, die als Selbstverständlichkeit die öffentlichen Güter Hygiene und Sicherheit aller Bürger und Besucher schützen, gleichzeitig aber den Missbrauch des öffentlichen Raums zum Nachteil der natürlichen und kulturellen Umwelt ausdrücklich verbieten.
Mit anderen Worten: Wir schützen das öffentliche Interesse und wahren die Rechtmäßigkeit!
Bürger/Besucher mit Wohnwagen können auf organisierten Campingplätzen parken, das heißt bei Unternehmen, die legal arbeiten und alle Hygiene- und Sicherheitsstandards für Besucher sowie ganz allgemein die gesetzlichen städtebaulichen und ökologischen Standards erfüllen. Damit wird der missbräuchlichen Besetzung von Wäldern, Stränden, archäologischen Stätten und allgemein öffentlichen Bereichen durch Wohnwagen und Kraftfahrzeuge ein Ende gesetzt.
Darüber hinaus wird die entsprechende Bestimmung im Wesentlichen in voller Übereinstimmung mit dem bestehenden institutionellen Rahmen umgesetzt, wie er in Artikel 10 des Gesetzes Nr. 392/1976 und Artikel 7 des Gesetzes festgelegt ist. 4276/2014, wonach das Aufstellen von Zelten oder das Abstellen von Wohnwagen an archäologischen Stätten, an Meeresküsten, Stränden, an Rändern öffentlicher Wälder, in Wäldern und in allgemein öffentlichen Bereichen sowie die Beherbergung von mehr als einem Wohnwagen durch Ladenbesitzer oder Privatpersonen verboten ist…“
Darüber hinaus wird in der Bestimmung ausdrücklich erwähnt, dass das Parken auch gemäß den Bestimmungen des Artikels 34 der Straßenverkehrsordnung gestattet ist, der bereits seit 1999 in Kraft ist und weiterhin gilt und besagt:
„…In Wohngebieten ist das Parken von Anhängern, Wohnwagen und Booten für mehr als 24 Stunden am Stück verboten. Diese dürfen auf dafür vorgesehenen, eingezäunten Flächen der jeweiligen Gemeinden oder Kommunen abgestellt werden…….“
Schließlich ist ausdrücklich vorgesehen, dass das unentgeltliche Abstellen eines Wohnwagens (Gastgewerbe) gestattet ist, die weitere Nutzung der Stellplätze jedoch die Begründung eines Gewerbebetriebes voraussetzt. Auf diese Weise wird der illegalen Geschäftstätigkeit auf Kosten legaler und lizenzierter Campingplätze ein Riegel vorgeschoben.
Das Tourismusministerium arbeitet weiterhin daran, durch Einhaltung der Gesetze die Qualität des Reiseerlebnisses sowie den Schutz und die Aufwertung der Reiseziele des Landes sicherzustellen.
Der ursprüngliche“KATHIMERINI“ Artikel mit dem Titel „Wohnwagen unter Verfolgung“ wurde nur einen Tag vorher, am 2. Mai 2025 veröffentlicht und kann hier online abgerufen werden.
Auch hier die deutsche GOOGLE Übersetzung:
Zitat: Zeitung „KATHIMERINI“
Quelle: Online Artikel vom 2. Mai 2025
Nachdem bereits 2012 das freie Campen „kriminalisiert“ wurde, unterliegt nun auch der Urlaub mit dem Wohnmobil (Camper) erheblichen Einschränkungen. Die von der Polizei verhängte Geldstrafe gegen die Besitzer der in Akrata abgestellten Wohnwagen war Anlass für die „Enthüllung“ einer im Januar verabschiedeten Gesetzesregelung, die das Parken von Wohnmobilen sogar auf städtischen Parkplätzen und in öffentlichen Bereichen oder sogar auf Privatgrundstücken einschränkt. Wohnmobilbesitzer in unserem Land werden gegen die Regelung klagen.
Die umstrittene Regelung sei „mit einem Paukenschlag durchgekommen“ und in ein Gesetz umgesetzt worden. 5170/25, die sich hauptsächlich auf kurzfristige Mietverträge bezieht. Die Verordnung verbietet nicht nur die Installation (die bereits zuvor verboten war), sondern sogar das Parken an archäologischen Stätten, an Meeresküsten, Stränden, an den Rändern öffentlicher Wälder und auf öffentlichen Plätzen im Allgemeinen. Eine ausdrückliche Ausnahme besteht allerdings für das Parken auf Autobahnen.
Darüber hinaus verbietet die neue Gesetzgebung das kostenlose Abstellen von mehr als einem Wohnmobil auf einem privaten Grundstück. Das Bußgeld beträgt weiterhin 300 Euro pro Fahrzeug. In der Gesetzesbegründung heißt es: „Ziel der Regelung ist es letztlich, eine Beeinträchtigung legal betriebener Campingplätze zu vermeiden.“
„Wir waren überrascht.“ „Niemand hat uns aufgefordert, an einer Konsultation zu dieser Regelung teilzunehmen. Wir haben lediglich durch die gegen unsere Mitglieder in Akrata verhängten Bußgelder davon erfahren“, sagt Georgia Karlou, Vorstandsmitglied des Hellenic Motorhome Club und Administratorin des MyCamper.gr-Forums.
„Die Regelung ist wirklich absurd. Parken an Stränden ist nicht für alle Fahrzeuge erlaubt, nicht nur für Wohnmobile. Aber wie kann man das Parken auf einem öffentlichen Platz, beispielsweise einem städtischen Parkplatz, verbieten? Vorsicht, wir sprechen hier nicht von einem mehrtägigen Aufenthalt, sondern von einfachem Parken. Das heißt, der Fahrer möchte vielleicht einkaufen gehen und das Fahrzeug stehen lassen oder fühlt sich unwohl. Das wird nun mit einer Geldstrafe geahndet.“
Auch das Abstellen von Wohnmobilen auf kommunalen Parkplätzen und im öffentlichen Raum oder gar auf Privatgrundstücken ist untersagt – die Halter werden gegen das Gesetz gerichtlich vorgehen.
Heute gibt es in Griechenland schätzungsweise 2.100 Wohnmobile, und jedes Jahr kommt eine große Zahl davon in unser Land, hauptsächlich aus Italien, Deutschland, Frankreich und Österreich.
„Wohnmobile gelten im Gesetz als Privatfahrzeuge – als Privat-Pkw.“ Allerdings kosten sie viel mehr, zwischen 30.000 und 500.000 Euro, und natürlich ist ihr Transport mit höheren Mautgebühren, mehr Kraftstoff usw. belastet. „Ein Wohnmobil zu besitzen ist jedoch mehr als nur eine Art Urlaub zu machen, es ist eine Lebenseinstellung“, sagt Frau Karlou.
„Im Moment verbieten sie uns praktisch die Nutzung im Sommer, weil im Juli und August alle Campingplätze belegt sind.“ Oder nutzen Sie sie dort, wo es keine Campingplätze gibt. Es handelt sich um eine unverhältnismäßige Einschränkung unserer individuellen Freiheit, die lediglich den Betreibern von Campingplätzen und Unterkünften im weiteren Sinne dient.“
Der griechische Wohnmobilclub mit 530 Mitgliedern hat den Staat bereits um Klarstellung zu dem Gesetz gebeten. Sie hat den entsprechenden europäischen Verband (FICN) informiert und beabsichtigt, rechtliche Schritte gegen die Regelung einzuleiten. „Wir denken darüber nach, mit unseren Fahrzeugen Demonstrationen durchzuführen“, sagt Frau Karlou.
Was das Phänomen der Überfüllung der Strände durch Autofahrer angeht, das in manchen Gegenden (z. B. im westlichen Peloponnes) stärker ausgeprägt ist, glaubt Frau Karlou, dass es sich hier um eine Frage der Polizeiarbeit handelt. „Ein gewissenhafter Fahrer wird den Ort respektieren, an dem er parkt, und wird außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche keine Aktionen durchführen, die dem Campen ähneln (wie etwa das Aufschlagen eines Zeltes).“ Darüber hinaus weist er ein diskretes Auftreten auf und respektiert die Gemeinden, die er besucht. „Ich verstehe nicht, warum wir uns von allen anderen Besuchern einer Gegend unterscheiden, nur weil wir nicht in einem Hotel übernachten wollen.“
Es sei darauf hingewiesen, dass es 2012 eine ähnliche Intervention zum Thema Wildcampen gab. Diese Praxis ist seit 1976 verboten, wird jedoch seit 2012 (Gesetz 4055) von Amts wegen als Vergehen geahndet, wobei auch die Möglichkeit einer Festnahme und Strafverfolgung mit einer Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro vorgesehen ist. Und das alles, ohne dass Umweltverschmutzung oder andere Gesetzesverstöße festgestellt werden.
Peter.
Hallo,
wir wollen von Ioannina nach chalkida
zwischenübernachten.
Wo ist das auf der Strecke möglich?
Aufgrund der hohen Mautkosten für Wohnmobile
fahren wir keine Autobahnen.
Gruß
Bernhard
Hallo Bernhard,
vielleicht hat ein anderer Leser eine Idee, ich leider nicht. Wir werden Griechenland wohl dieses Jahr ausfallen lassen. Merkwürdiger Weise hört man kaum noch was und auch bei PARK4NIGHT landen keine aktuellen Berichte. Freunde von uns sind noch vor Ort und berichten, das die Polizisten regional sehr unterschiedlich motiviert sind. Denke, die HotSpots werden schärfer überwacht als das Niergendwo.
viele Grüße,
Peter.